Kaum ist das AVWG in Kraft getreten, schon steht der nächste Gesetzesentwurf mit scharrenden
Hufen vor der Tür. Gewünscht ist, dass es zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll.
Ob dieser engagierte Zeitplan einzuhalten sein wird, sei dahingestellt. Jedenfalls
greift der Entwurf derart in die bislang geltenden Regelungen ein, dass man ihn nicht
(mehr) ignorieren kann. Innerhalb nur weniger Wochen liegt nun bereits schon der überarbeitete
Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄG) vom 16.05.2006 vor.